Wahlleistungen

ALLGEMEINES ZU UNSEREN WAHLLEISTUNGEN

Nach den Vorschriften des aktuellen Sozialgesetzbuches (SGB V), das die ärztlichen Leistungen im Geltungsbereich der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bestimmt, dürfen viele medizinisch sinnvolle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden gegenüber den Krankenkassen nicht mehr abgerechnet werden.

Wenn Sie also bestimmte Untersuchungen wünschen, muss ich Ihnen aus diesem Grund, liebe Patientinnen, diese Individuellen Gesundheitsleistungen direkt in Rechnung stellen.

Es ist mir ein Grundanliegen, daß Sie trotz der Einschränkungen, welche die gesetzliche Krankenversicherung für Ihre Mitglieder bereit hält, weitmöglichst von meinem Fachwissen und der Medizintechnik profitieren, die ich für meine Patientinnen bereithalte.

Mit anderen Worten könnte ich sagen:
Die aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung medizinisch notwendigen Untersuchungen und Behandlungen (auch die regelmäßigen Kontroll- bzw. Vorsorgeuntersuchungen) sind weiterhin Kassenleistung!

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für ärztliche Untersuchungen und Behandlungen jedoch nicht nur nach dem Grundsatz der medizinischen Notwendigkeit, sondern überwiegend in dem Maße, wie sie aus Sicht der Krankenkassen auch wirtschaftlich sind.

Aufgrund der wirtschaftlichen Zwänge in den letzten Jahren und den damit einhergehenden Reformen des Gesundheitssystems sind die Maßstäbe hinsichtlich Art und Anzahl der den Versicherten gewährten medizinischen Leistungen noch deutlich strenger geworden.

Das bedeutet nicht zwangsläufig, daß die Qualität der medizinischen Versorgung darunter leidet. Mehr Untersuchungen müssen nicht notwendigerweise mehr Sicherheit bedeuten, sie können mitunter auch Verunsicherung, weitere Kontrolluntersuchungen und ggf. auch unnötige Behandlungsmaßnahmen zur Folge haben. Andererseits können im Einzelfall zusätzliche Untersuchungen auch eine Beruhigung und Entlastung bedeuten, da jede Frau ihr individuelles Sicherheitsbedürfnis anders erlebt. Zudem gibt es Behandlungen, die (noch) nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten sind.

Da Sie nun mit viel Geduld bereits die vorstehenden Informationen gelesen haben, möchte ich Sie nachfolgend detailliert über die Wahlleistungen in meiner gynäkologischen Praxis informieren.

Bitte klicken Sie auf die in der linken Übersicht aufgeführten Leistungen und lesen eine kurze Erläuterung zu diesen Untersuchungen sowie eine Bewertung nach dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens.

Wenn Sie eine dieser Untersuchungen wünschen oder Fragen dazu haben, sprechen Sie mich bitte an. Ich werde Sie dann beraten, ob einzelne Leistungen für Sie persönlich zu empfehlen sind.