Die Schwangerenberatung und -betreuung erfolgt nach den gesetzlichen Mutterschaftsrichtlinien.
Hierzu gehören regelmäßige frauenärztliche Untersuchungen bis zur 30. Schwangerschaftswoche (SSW) in 4-wöchigen Intervallen.
Daneben sind durch die Mutterschaftsrichtlinien während der Schwangerschaft lediglich drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen. Diese werden in der 9. bis 12. SSW, später in der 19. bis 22. SSW sowie abschließend in der 29. bis 32. SSW durchgeführt.
Ab der 32. SSW erfolgen die Vorsorgeuntersuchungen in 2-wöchigem Abstand.
Darüber hinausgehende Ultraschalluntersuchungen sowie 3D/4D-Betrachtungen des Fötus werden von mir als Wahlleistung auf Anfrage angeboten. Ausführliche Informationen hierzu sowie zu sonstigen, zusätzlichen Angeboten neben dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen finden Sie auf meiner Webseite im Bereich Wahlleistungen in der Schwangerschaft.
Während der Schwangerschaft besteht die Gefahr, daß virusbedingte Erkrankungen der werdenden Mutter eine Schädigung des ungeborenen Kindes herbeiführen. Gegen welche Viruserkrankung eine Impfung als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen angeboten wird, erfahren Sie bei einem ausführlichen Beratungsgespräch in meiner Praxis.
Weitere Informationen zu Schutzimpfungen erhalten Sie auf dieser Webseite in den Bereichen Behandlung und Impfungen als Wahlleistung.