Allgemeine Wahl-/ Zusatzleistungen

Bescheinigungen

Wenn Sie eine Bescheinigung benötigen, sprechen Sie uns bitte an. Allerdings bezahlt die gesetzliche Krankenkasse nur direkt von ihr angeforderte Bescheinigungen – alle anderen sind von den Patienten selbst zu bezahlen (z.B. Reiserücktrittsversicherung). Ausnahme: Die Kosten für die Bescheinigung über den Geburtstermin muß der Arbeitgeber übernehmen!

Portokosten
Wir schicken Ihnen gerne Ihr Rezept oder eine Überweisung zu – die anfallenden Portokosten bitten wir, beim nächsten Besuch in der Praxis zu bezahlen.

Beratung und Blutentnahme für Zusatzuntersuchungen
Ebenso wie die anfallenden Laborkosten können diese Leistungen (z.B. beim Tripletest) nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden und müssen deshalb von Ihnen selbst übernommen werden. Das gilt auch für erforderliche Spritzen ( z.B. Impfung, Drei-Monats-Spritze).

Rückruf-Erinnerungs-System
Wir erinnern Sie gerne, falls Sie dazu neigen, die regelmäßigen Kontrolltermine zu vergessen. Dieser Telefonanruf ist natürlich kostenlos – bitte sprechen Sie uns an.