Ultraschalluntersuchung

Ultraschall bei Beschwerden oder Erkrankung ist weiterhin ein Leistungsbestandteil der gesetzlichen Krankenkassen.

Hingegen gehört die rein vorsorgliche Ultraschalluntersuchung bei allen Frauen (mitunter „erweiterte Krebsvorsorge“ genannt) nicht zur normalen Krebsvorsorge und ist von den Patientinnen, die diese Untersuchung wünschen, als Wahlleistung selbst zu zahlen.

Neben dem Tastbefund als Standardleistung der gesetzlichen Krankenkassen dient die vaginale Ultraschalluntersuchung von Gebärmutter, Harnblase und Eierstöcken als zusätzliche Sicherheit.

Denn gerade Tumore im Unterleib als möglicher Hinweis einer Krebserkrankung können nur bedingt „von außen“ ertastet werden.

Die Ultraschalluntersuchung im Rahmen der erweiterten Krebsvorsorge dient also der frühzeitigen Erkennung nicht tastbarer Veränderungen im Unterleib.

Eine Vorsorgeuntersuchung mittels zusätzlichem Ultraschall ist prinzipiell sinnvoll und zu empfehlen.